AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen der ADTV-Tanzschule „Tanzhaus Potsdam“ (im Folgenden: ADTV-Tanzschule) und dem Teilnehmer der Tanzkurse (im Folgenden: Mitglied) kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Antrag und Annahme zustande (im Folgenden: Vertrag). Durch das Einreichen eines unterzeichneten Anmeldungsformulars gibt das Mitglied einen verbindlichen Antrag zum Schluss des Vertrages ab. Eine Internetanmeldung ohne Unterschrift reicht ebenfalls aus.
Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Die Annahme des Vertragsangebots erfolgt durch eine Anmeldebestätigung der ADTV-Tanzschule. Schweigt die ADTV-Tanzschule, gilt dies als die konkludente Annahmeerklärung. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ADTV-Tanzschule werden mit der Unterschrift des Mitglieds auf dem Anmeldeformular anerkannt.
Gegenstand des Vertrages
Mit dem Schluss des Vertrages wird das Mitglied zum Besuch der gebuchten Unterrichtseinheiten der ADTV-Tanzschule berechtigt. Im Gegenzug verpflichtet sich das Mitglied zur vollständigen und rechtzeitigen Zahlung der Mitgliedsbeiträge. Die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Mitgliedsbeiträge sind in den jeweiligen aktuellen Programmheften der ADTV-Tanzschule aufgeführt und können sowohl im Büro der Tanzschule als auch auf der Internetseite der ADTV-Tanzschule zur Kenntnis genommen werden. Die eventuellen Preisanpassungen erfolgen mit Zustimmung des Mitglieds.
Tanzunterricht
Ein gründlicher und erfolgreicher Tanzunterricht kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden. Aus zwingenden betrieblichen Gründen (beispielsweise zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt usw.) können Tanzkurse zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden. Die Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn der Tanzlehrer oder der Saal gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von Tanzkursen seitens der ADTV-Tanzschule erfolgt.
Gastronomiebetrieb
In der ADTV-Tanzschule findet ein eigenständiger Gastronomiebetrieb statt. Der Verzerr von mitgebrachten Getränken und Speisen ist im Bereich des Gastronomiebetriebes grundsätzlich nicht gestattet. Zum Gastronomiebetrieb gehören die Bar-Theke sowie der dazugehörige Café-Bereich mit Tischen und Sitzen. Außerhalb des Gastronomiebereichs gilt dieses Verbot nicht.
Zahlungsbedingungen
Das Mitglied verpflichtet sich zur Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung für die Abbuchung der Mitgliederbeiträge. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat wird die ADTV-Tanzschule ermächtigt, den jeweils fälligen Betrag einzuziehen. Hat das Mitglied die Undurchführbarkeit der Abbuchung bzw. Rückbelastung verschuldet, stellt es die ADTV-Tanzschule von den entstandenen Kosten, insbesondere von den Stornogebühren der Kreditinstitute frei.
Befindet sich das Mitglied schuldhaft im Verzug und wird von der ADTV-Tanzschule schriftlich abgemahnt, hat es der ADTV-Tanzschule die entstandenen Kosten (insbesondere Porto- und Materialkosten) zu ersetzen. Der geschuldete Betrag umfasst dabei die tatsächlich entstandenen Kosten und hängt von der Zahl der erfolgten Abmahnungen ab. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, das ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch die ADTV-Tanzschule, die auf dem Gesetz beruhen, bleibt unberührt.
Versäumte Stunden und Krankheitsfall
Die versäumten Stunden können nach Absprache, Möglichkeiten und Angebotslage in Parallelkursen nachgeholt werden. Sollte ein Kurs aus zwingenden Gründen abgebrochen werden müssen, so können die versäumten Stunden für einen späteren Zeitpunkt gutgeschrieben werden. Eine Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt nicht. Sofern krankheitsbedingt die dauerhafte Teilnahme (ab 6 Wochen) am Tanzkurs nicht möglich ist, werden die versäumten Stunden ab dem Datum eines der Tanzschule vorgelegten ärztlichen Attestes (der Eingang bei der Tanzschule maßgeblich) gutgeschrieben.
Die Nachweise, die zur Verminderung der Kursgebühren führen, sind im Büro der ADTV-Tanzschule vorzulegen. Diese Verminderung erfolgt aber nur, wenn krankheitsbedingt mindestens eine einmonatige Teilnahme ausgeschlossen ist. Die ADTV-Tanzschule macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass geschäftliche Verpflichtungen, Arbeits- oder Geschäftsreisen, Urlaub oder fehlende Kinderbetreuung nicht als zwingender Grund anerkannt werden und bei darauf begründeten Ausfällen die Mitgliedsbeiträge fortzuzahlen sind.
Schulferien und Feiertage
Während der brandenburgischen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge weiter zu entrichten, da es sich bei einem Monatsbeitrag um 1/12 des Jahresbeitrages handelt, der in entsprechenden Raten gezahlt wird. Die ADTV-Tanzschule garantiert 36 stattfindende Unterrichtswochen pro Kalenderjahr. Nach den Schulferien beginnt der Unterricht mit dem jeweiligen Schulanfang.
Haftung
Die Ausübung des Tanzens bzw. die je nach gebuchtem Kurs ausgeübte Betätigung in unseren Räumen und auch der allgemeine Aufenthalt in den Räumen und auf Veranstaltungen der ADTV-Tanzschule geschehen auf eigene Gefahr.
Die ADTV-Tanzschule haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der ADTV-Tanzschule, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflichten der ADTV-Tanzschule zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich die Durchführung der Tanzkurse sowie die Bereitstellung der Trainingsräume für die Zeit des Tanzunterrichts.
Für die Garderobe der Mitglieder und deren Wertgegenstände haftet die ADTV-Tanzschule nicht. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die ADTV-Tanzschule zu bringen. Von Seiten der ADTV-Tanzschule werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
Datenschutz
Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zwecks Erfüllung des Vertrages zwischen der ADTV-Tanzschule und dem Mitglied in der tanzschuleigenen EDV gespeichert werden. Änderungen von personenbezogenen Daten, die für die Erfüllung des Vertrages maßgeblich sind, sind dem Büro der ADTV-Tanzschule mitzuteilen.
Die personenbezogenen Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt und sind nur gesondert berechtigtem Tanzschulpersonal zugängig. Die ADTV-Tanzschule sorgt dafür, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind und damit den Zugang zu den personenbezogenen Daten der Mitglieder haben, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Die Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten, die nicht dem Zwecke der Vertragserfüllung dienen (beispielsweise Film- und Fotoaufnahmen), erfolgen nur mit einer ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person bzw. mit der Zustimmung des gesetzlichen und zur Erteilung solcher Zustimmung berechtigten Vertreters. Der Wiederruf der Einwilligung ist dabei jederzeit möglich.
Die Einzelheiten des Umgangs mit den personenbezogenen Daten werden in der Datenschutzerklärung der ADTV-Tanzschule festgelegt und den Mitgliedern zur Kenntnisnahme zugänglich gemacht.
Kündigungsrecht bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrag
Wird der vertraglich vereinbarte Mitgliedsbeitrag trotz Mahnung der ADTV-Tanzschule nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, hat die ADTV-Tanzschule ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich die ADTV-Tanzschule ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
Kündigungsrecht durch Mitglied
Das Mitglied kann die monatlichen Kursen bis zum letzten Tag eines Monats zum Ende des darauf folgenden Monats kündigen. Die Kündigung muss schriftlich an die Adresse der ADTV-Tanzschule „Tanzhaus Potsdam“, Großbeerenstraße 185, 14482 Potsdam oder per E-Mail an info@tanzhaus-potsdam.de erfolgen. Eine Abmeldung bei den Tanzlehrern genügt nicht.
Weitergabe an Dritte
Die Weitergabe der in den Tanzkursen erlernten von den Tanzlehrern der ADTV-Tanzschule persönlich entwickelten und damit urheberrechtlich geschützten Schritte, Folgen und Tanzformationen ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die Weitergabe an Kursteilnehmer aus niedrigeren, anderen oder höheren Kursstufen.
Dem Weitergabeverbot unterliegt dabei das Werk der Tanzkunst als die Interpretation der Musik durch Körpersprache, nämlich Drehungen, Sprünge und Hebungen in rhythmischer, metrischer und tempo gebender Gestaltung als Ergebnis persönlichen geistigen Schöpfung des Choreographen. Ausgenommen von diesem Verbot ist die Weitergabe von gemeinfreien und allgemein bekannten Schritten bzw. Schrittverbindungen und Figuren aus dem Bereich allgemein gelernten Tanzarten (beispielsweise allgemein bekannte Schritte und Figuren des Hip-Hops oder der Standard- und lateinamerikanischen Tänze).
Sollte das Mitglied nicht sicher sein, ob einzelne erlernte Tanzschritte oder Figuren dem hier festgelegten Weitergabeverbot unterliegen, findet eine individuelle Absprache mit den Tanzlehrern ab.
Schriftform
Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.
Sonstiges
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.